Ein Strafbefehl wegen BtMG-Verstoß kommt oft unerwartet per Post und wirft viele Fragen auf. Dieser umfassende Ratgeber erklärt, was ein Strafbefehl bedeutet, welche Strafen drohen, wann ein Einspruch sinnvoll ist und wie Sie Ihre Rechte optimal schützen.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, mit dem eine Strafe verhängt wird, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. Das Amtsgericht prüft auf Antrag der Staatsanwaltschaft anhand der Aktenlage, ob der Tatvorwurf als erwiesen gilt.

Verfahren ohne Hauptverhandlung

Der entscheidende Unterschied zu einem regulären Strafverfahren: Der Beschuldigte wird nicht angehört, es findet keine Beweisaufnahme vor Gericht statt, und es gibt keine mündliche Verhandlung. Das Gericht entscheidet ausschließlich aufgrund der:

  • Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
  • Polizeilichen Vernehmungsprotokolle
  • Vorliegenden Beweise (Gutachten, Zeugenaussagen)
  • Strafanzeige und bisherigen Aussagen

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 407 StPO. Danach kann ein Strafbefehl erlassen werden, wenn:

  • Die Sach- und Beweislage eindeutig ist
  • Lediglich geringe Strafen drohen (max. 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung)
  • Eine Hauptverhandlung nicht erforderlich erscheint
  • Das Gericht die Beweislage als ausreichend erachtet

Praxis-Tipp: Nicht ignorieren

Ein Strafbefehl ist kein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung – er enthält bereits eine konkrete Strafe. Ignorieren Sie ihn nicht, denn nach Ablauf der 2-Wochen-Frist wird er rechtskräftig wie ein Urteil!

Ablehnung durch das Gericht

Nicht jeder Antrag der Staatsanwaltschaft wird bewilligt. Das Gericht kann den Strafbefehl ablehnen, wenn:

  • Die Beweislage nicht ausreichend ist
  • Die Tat zu schwer wiegt für einen Strafbefehl
  • Eine Anhörung des Beschuldigten erforderlich erscheint
  • Rechtliche Zweifel bestehen

In solchen Fällen wird stattdessen eine Hauptverhandlung anberaumt oder das Verfahren eingestellt.

Vorteile des Strafbefehlsverfahrens

Aus Sicht der Justiz spart das Strafbefehlsverfahren Zeit und Ressourcen. Für Beschuldigte kann es ebenfalls Vorteile haben:

  • Keine öffentliche Verhandlung: Diskretion bleibt gewahrt
  • Schnellerer Abschluss: Keine langen Wartezeiten auf einen Gerichtstermin
  • Oft mildere Strafen: Im Vergleich zu einer Hauptverhandlung
  • Planungssicherheit: Die Strafe steht fest

Nachteile und Risiken

Aber Vorsicht: Das Verfahren birgt auch erhebliche Risiken:

  • Keine Verteidigungsmöglichkeit: Sie werden nicht angehört
  • Automatische Rechtskraft: Nach 2 Wochen ohne Einspruch
  • Vorstrafe: Eintrag ins Bundeszentralregister
  • Langfristige Folgen: Berufliche, aufenthaltsrechtliche, führerscheinrechtliche Konsequenzen

Strafbefehl bei BtMG-Verstößen

Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kommen Strafbefehle besonders häufig zum Einsatz. Die rechtliche Grundlage liefert § 29 BtMG, der Besitz, Erwerb, Abgabe, Handel und Anbau von Betäubungsmitteln unter Strafe stellt.

Typische Fälle für Strafbefehle

Strafbefehle werden meist bei geringfügigen Mengen erlassen, beispielsweise:

  • Besitz geringer Mengen Cannabis: Wenige Gramm für den Eigenkonsum
  • Besitz anderer Drogen: Kleine Mengen Amphetamin, MDMA, Kokain
  • Erwerb per Post: Kleinmengen, die abgefangen wurden
  • Anbau weniger Pflanzen: Z.B. 1-2 Cannabispflanzen

Was zählt als geringe Menge?

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Die Gerichte orientieren sich an Richtwerten:

Richtwerte für geringe Mengen (Wirkstoffgehalt)

  • Cannabis (THC): Bis zu 7,5g Wirkstoff (ca. 30-40g Marihuana)
  • Amphetamin: Bis zu 5g Wirkstoff
  • MDMA (Ecstasy): Bis zu 5g Wirkstoff
  • Kokain: Bis zu 5g Wirkstoff
  • Heroin: Bis zu 1,5g Wirkstoff

Wichtig: Es kommt auf den Wirkstoffgehalt an, nicht auf das Gesamtgewicht. Ein Gutachten klärt den tatsächlichen Gehalt.

Wann kein Strafbefehl erlassen wird

Bei folgenden Sachverhalten ist ein Strafbefehl ausgeschlossen:

  • Nicht geringe Mengen: Handel, gewerbsmäßiger Besitz
  • Bandenmäßiger Handel: Organisierte Kriminalität
  • Schwere Fälle: § 30 BtMG (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr)
  • Wiederholungstäter: Mehrfache Vorstrafen
  • Besondere Umstände: Abgabe an Minderjährige, Waffen im Spiel

Unterschied zu anderen BtMG-Verfahren

Bei schwereren BtMG-Verstößen erfolgt:

  • Anklageerhebung: Förmliche Anklage vor Gericht
  • Hauptverhandlung: Öffentliche Verhandlung mit Beweisaufnahme
  • Urteil: Nach mündlicher Verhandlung

Mehr zu BtMG-Verfahren erfahren Sie in unserem Artikel über BtMG-Verstöße und Vorladungen wegen BtMG.

Welche Strafen drohen?

Ein Strafbefehl enthält eine konkrete Strafe, die nach Rechtskraft vollstreckt wird. Bei BtMG-Verstößen kommen verschiedene Sanktionen in Betracht.

Geldstrafe

Die häufigste Strafe im Strafbefehlsverfahren ist die Geldstrafe. Sie wird in Tagessätzen bemessen:

  • Anzahl der Tagessätze: Richtet sich nach der Schwere der Tat (meist 10-90 Tagessätze bei geringen Mengen)
  • Höhe des Tagessatzes: Richtet sich nach dem Einkommen (meist 10-50 Euro pro Tag)
  • Gesamtsumme: Tagessätze × Höhe (z.B. 30 Tagessätze à 20 Euro = 600 Euro)

Berechnung des Tagessatzes

Das Gericht ermittelt den Tagessatz anhand:

  • Ihres Nettoeinkommens
  • Ihrer finanziellen Verpflichtungen
  • Ihres Vermögens
  • Ihrer Unterhaltspflichten

Bei Studenten oder Arbeitslosen werden oft Mindestsätze (10-15 Euro) angesetzt.

Freiheitsstrafe zur Bewährung

Bei schwerwiegenderen Fällen (aber unterhalb der Schwelle des § 30 BtMG) kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden:

  • Maximale Dauer im Strafbefehl: 1 Jahr
  • Zwingend zur Bewährung: Keine Inhaftierung, solange Bewährungsauflagen eingehalten werden
  • Bewährungszeit: 2-5 Jahre
  • Bewährungsauflagen: Geldauflage, Sozialstunden, Drogenberatung, Therapie

Beispielfall: Strafbefehl mit Bewährung

Situation: Ein 25-Jähriger wird mit 15g Cannabis erwischt. Er gibt an, es sei für den Eigenkonsum gewesen. Es ist sein zweites Vergehen innerhalb von zwei Jahren.
Strafbefehl: Das Gericht erlässt einen Strafbefehl über 8 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre, Geldauflage 500 Euro, Teilnahme an Drogenberatung. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis entzogen mit Sperrfrist von 6 Monaten.
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Führerschein: Fahrverbot oder Entziehung

Bei BtMG-Verstößen drohen oft führerscheinrechtliche Konsequenzen:

Fahrverbot (1-3 Monate)

  • Vorübergehende Maßnahme
  • Führerschein muss abgegeben werden
  • Nach Ablauf automatische Rückgabe
  • Keine MPU erforderlich

Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Sperrfrist: 6 Monate bis 2 Jahre (im Strafbefehl max. 2 Jahre)
  • Neuerteilung: Nach Ablauf der Sperrfrist
  • MPU-Anordnung: Häufig bei Drogen (§ 11 Abs. 3 FeV)
  • Abstinenznachweis: Oft erforderlich (6-12 Monate)

Praxis-Tipp: Führerschein schützen

Ein Führerscheinentzug kann beruflich existenzbedrohend sein. Lassen Sie prüfen, ob der Entzug vermieden oder zumindest die Sperrfrist verkürzt werden kann. Oft sind Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft möglich.

Eintrag ins Bundeszentralregister

Ein rechtskräftiger Strafbefehl führt zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister. Das bedeutet:

  • Sie gelten als vorbestraft
  • Eintrag im Führungszeugnis: Für Bewerbungen sichtbar
  • Berufliche Konsequenzen: Vor allem in sicherheitsrelevanten Berufen
  • Aufenthaltsrechtliche Folgen: Probleme bei Visa, Einbürgerung
  • Erschwerte Reisen: Einreiseverbote in manche Länder (z.B. USA, Kanada)

Tilgungsfristen

Einträge werden nach bestimmten Fristen automatisch gelöscht:

  • Geldstrafe bis 90 Tagessätze: 5 Jahre
  • Geldstrafe über 90 Tagessätze: 5 Jahre
  • Freiheitsstrafe bis 1 Jahr: 5 Jahre
  • Freiheitsstrafe über 1 Jahr: 10 Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Strafbefehls.

Vorbelastung in künftigen Verfahren

Eine Vorstrafe wirkt sich auf spätere Strafverfahren aus:

  • Keine Einstellung mehr nach § 45 JGG: Bei Jugendlichen/Heranwachsenden
  • Keine Einstellung nach § 153 StPO: Bei Bagatelldelikten
  • Höhere Strafen: Wiederholungstäter werden härter bestraft
  • Bewährung schwieriger: Aussetzung zur Bewährung wird unwahrscheinlicher

Einspruch: Ja oder Nein?

Nach Erhalt eines Strafbefehls haben Sie 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Entscheidung will gut überlegt sein.

Die 2-Wochen-Frist

Die Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden:

  • Beginn: Tag der Zustellung (nicht Tag des Erhalts!)
  • Ende: 2 Wochen später, 24:00 Uhr
  • Form: Schriftlich beim zuständigen Amtsgericht
  • Fristversäumnis: Strafbefehl wird rechtskräftig, keine Einspruchsmöglichkeit mehr

Praxis-Tipp: Sofort handeln

Kontaktieren Sie sofort nach Erhalt eines Strafbefehls einen Anwalt. Die 2 Wochen vergehen schnell, und es braucht Zeit für Akteneinsicht und Strategieentwicklung. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Ein Einspruch kann in folgenden Situationen Erfolg versprechen:

Gründe für einen Einspruch

  • Zweifel an der Beweislage: Die Drogen gehörten nicht Ihnen, Verwechslung, fragwürdige Durchsuchung
  • Verfahrensfehler: Keine Belehrung, unzulässige Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote
  • Falsche Mengenangabe: Wirkstoffgehalt wurde überschätzt
  • Strafmaß zu hoch: Die Strafe erscheint unangemessen
  • Führerscheinentzug: Dieser ist existenzbedrohend und sollte vermieden werden
  • Keine Vorstrafe gewollt: Berufliche oder aufenthaltsrechtliche Gründe
  • Einstellung möglich: Nach Akteneinsicht zeigt sich, dass eine Einstellung erreichbar ist

Wann ist von einem Einspruch abzuraten?

In manchen Fällen ist ein Einspruch riskant:

  • Eindeutige Beweislage: Sie wurden auf frischer Tat ertappt, haben gestanden
  • Milde Strafe: Der Strafbefehl fällt bereits sehr günstig aus
  • Keine Verfahrensfehler: Alles lief korrekt ab
  • Verschärfungsrisiko: Bei Hauptverhandlung droht höhere Strafe (sog. Verböserungsgefahr)
  • Keine Verteidigungslinie: Es gibt keine plausible Erklärung

„Die Entscheidung für oder gegen einen Einspruch muss auf Basis der Aktenlage getroffen werden. Ohne Kenntnis der Beweise ist es reines Glücksspiel. Deshalb rate ich immer zur Akteneinsicht durch einen Anwalt, bevor die Frist abläuft."

Fachanwalt für Strafrecht

Das Verschärfungsverbot

Ein wichtiger Schutzmechanismus: Das Verschärfungsverbot (§ 413 StPO). Es besagt:

  • Nur Sie legen Einspruch ein: Die Staatsanwaltschaft legt keinen Einspruch ein
  • Dann gilt: Das Gericht darf keine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl
  • Ausnahme: Neue Tatsachen oder Beweise tauchen auf

Das Verschärfungsverbot greift aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls Einspruch einlegt (z.B. weil ihr die Strafe zu milde war).

Das Verfahren nach Einspruch

Wenn Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, endet das Strafbefehlsverfahren. Es kommt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Ablauf der Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung läuft ab wie ein reguläres Strafverfahren:

  • Ladung: Sie erhalten eine Ladung zur Hauptverhandlung (mehrere Wochen Vorlauf)
  • Anklage: Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage
  • Anhörung: Sie können sich äußern (müssen aber nicht)
  • Beweisaufnahme: Zeugen, Gutachten, Beweise werden geprüft
  • Plädoyers: Staatsanwalt und Verteidiger tragen ihre Sicht vor
  • Letztes Wort: Sie dürfen sich nochmals äußern
  • Urteil: Das Gericht verkündet sein Urteil

Mögliche Ausgänge

Die Hauptverhandlung kann verschiedene Ergebnisse haben:

  • Freispruch: Das Gericht sieht die Tat als nicht erwiesen an
  • Verfahrenseinstellung: Z.B. nach § 153 StPO gegen Geldauflage
  • Mildere Strafe: Als im Strafbefehl
  • Gleiche Strafe: Bestätigung des Strafbefehls
  • Höhere Strafe: Nur wenn Verschärfungsverbot nicht greift

Verfahrensdauer

Von Einspruch bis Hauptverhandlung vergehen meist:

  • 2-6 Monate: Je nach Auslastung des Gerichts
  • Länger bei: Gutachten erforderlich, viele Zeugen, komplexer Sachverhalt

Rücknahme des Einspruchs

Sie können Ihren Einspruch jederzeit zurücknehmen:

  • Vor Beginn der Hauptverhandlung: Kostenlos möglich
  • Nach Beginn der Hauptverhandlung: Nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft
  • Folge: Der ursprüngliche Strafbefehl wird rechtskräftig

Dies kann sinnvoll sein, wenn nach Akteneinsicht klar wird, dass die Beweislage eindeutig ist und das Verschärfungsverbot nicht greift.

Verteidigungsstrategien

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Hier einige bewährte Ansätze:

Akteneinsicht ist entscheidend

Bevor Sie sich für eine Strategie entscheiden, muss Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen. Nur so kann er prüfen:

  • Welche Beweise liegen vor?
  • Gibt es Verfahrensfehler?
  • Wie wurde der Wirkstoffgehalt ermittelt?
  • Welche Zeugen gibt es?
  • Wurde ordnungsgemäß belehrt?

Verfahrensfehler rügen

Häufige Fehler, die zur Einstellung führen können:

Typische Verfahrensfehler

  • Unzulässige Durchsuchung: Ohne Durchsuchungsbeschluss oder außerhalb der Befugnisse
  • Fehlende Belehrung: Keine oder fehlerhafte Belehrung über Rechte
  • Beweisverwertungsverbote: Beweise wurden rechtswidrig erlangt
  • Formfehler: Strafbefehl enthält Fehler (falsche Person, falsches Datum)
  • Verjährung: Tat liegt zu lange zurück

Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft

Oft kann Ihr Anwalt mit der Staatsanwaltschaft verhandeln:

  • Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO: Gegen Geldauflage (z.B. 500-1.000 Euro)
  • Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO: Gegen Auflagen (Sozialstunden, Drogenberatung)
  • Absprache über Strafmaß: Deal über eine mildere Strafe
  • Verzicht auf Führerscheinentzug: Gegen andere Auflagen

Verteidigungslinien entwickeln

Je nach Fall kommen verschiedene Verteidigungslinien in Betracht:

  • Bestreiten des Besitzes: Die Drogen gehörten nicht Ihnen
  • Eigentumsverschiebung: Sie haben die Drogen für jemand anderen aufbewahrt
  • Geringer Wirkstoffgehalt: Gutachten überschätzt den Gehalt
  • Eigenkonsum: Keine Handelsabsicht, nur für eigenen Gebrauch
  • Notstand: In Ausnahmefällen (z.B. medizinische Gründe)

Weitere Informationen zur Verteidigung finden Sie in unseren Artikeln über das Schweigerecht und Vorladungen als Beschuldigter.

Kosten der Verteidigung

Die Kosten für einen Anwalt hängen vom Aufwand ab:

  • Beratung und Akteneinsicht: Ca. 500-1.000 Euro
  • Einspruch und Hauptverhandlung: Ca. 1.500-3.000 Euro (nach RVG)
  • Rechtsschutzversicherung: Übernimmt oft die Kosten
  • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen möglich

Die Investition in einen guten Anwalt kann sich lohnen, um Vorstrafe, Führerscheinentzug oder höhere Strafen zu vermeiden.

Mehr zu Anwaltskosten in unseren Artikeln über Pflichtverteidigung und Erstberatung.

Strafbefehl BtMG erhalten?

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