Kitaplatz Frankfurt einklagen – Ihren Rechtsanspruch geltend machen
Kein Kitaplatz in Frankfurt? Ihren Rechtsanspruch können Sie auch hier geltend machen. Wir helfen Ihnen mit Eilverfahren beim VG Frankfurt – spezialisierte Anwälte vor Ort.

SGB VIII (Rechtsanspruch)
Wochen (Eilverfahren)
Gerichtskosten (§ 188 Satz 2 VwGO)
Warum Advofleet?

Selber machen
nervig und erfolglos
- Kein Kostenrisiko
- Mangelnde Kenntnisse im Kitarecht und Verwaltungsverfahren
- Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
- Unsicherheit und Überforderung
- Unsichere Einschätzung der Erfolgsaussichten beim Jugendamt
- Risiko der Fristversäumung bei Kita-Ansprüchen

Anwalt um die Ecke
zeitintensiv und teuer
- Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
- Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
- Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
- Oft keine Spezialisierung auf Kitarecht vorhanden
- Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)

Selber machen
nervig und erfolglos
- Kein Kostenrisiko
- Mangelnde Kenntnisse im Kitarecht und Verwaltungsverfahren
- Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
- Unsicherheit und Überforderung
- Unsichere Einschätzung der Erfolgsaussichten beim Jugendamt
- Risiko der Fristversäumung bei Kita-Ansprüchen

Kitaplatz einklagen – schnell, günstig, digital
- Anliegen schildern zu Ihrem Kitaplatz-Anspruch
- Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung im Kitarecht
- Direkte Kommunikation mit Ihrem Anwalt per Mail oder Telefon
- Transparente Festpreise für Kitaplatzklage und Schadensersatz
- Bundesweite Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten

Anwalt um die Ecke
zeitintensiv und teuer
- Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
- Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
- Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
- Oft keine Spezialisierung auf Kitarecht vorhanden
- Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)
Kein Kitaplatz in Frankfurt – was nun?
Finden Sie trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen zumutbaren Platz, können Sie Ihren Rechtsanspruch geltend machen. Sie sind nicht allein – wir helfen.
Typische Probleme
- Nur Absagen trotz rechtzeitiger Anmeldung
- Keine Reaktion der Kommune oder nur Vertröstungen
- Unzumutbare Plätze (45 Min. Entfernung)
- Wiedereinstieg in den Beruf unmöglich
- Zu teure private Betreuung
Unsere Lösung
- Eilverfahren für schnelle Platzzuweisung
- Schadensersatz bei Verdienstausfall
- Bundesweite Anwälte mit Kita-Erfahrung
- Keine Gerichtskosten vor dem Verwaltungsgericht
- Anwaltliche Beratung zum Festpreis
Rechtliche Grundlagen: § 24 SGB VIII
Ihr einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – verständlich erklärt
Der Rechtsanspruch
§ 24 Abs. 2 SGB VIII regelt eindeutig: Ein Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Rechtliche Details anzeigenRechtliche Details ausblenden
Gesetzestext § 24 Abs. 2 SGB VIII:
"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."
Das bedeutet konkret:
- Der Anspruch besteht ab dem 1. Geburtstag, unabhängig von Ihrer Berufstätigkeit.
- Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, einen Platz bereitzustellen.
- Der Rechtsanspruch ist vor dem Verwaltungsgericht einklagbar.
- Bereitgestellt werden muss ein zumutbarer Platz in angemessener Entfernung.
Wann besteht der Anspruch?
- 1.
Alter des Kindes
Ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt
- 2.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Kind muss in Frankfurt wohnen (Meldebescheinigung)
- 3.
Bedarfsanmeldung
Schriftliche Anmeldung beim Jugendamt erforderlich
Wichtig zu wissen
- •Sie haben kein Recht auf eine bestimmte Wunsch-Kita, nur auf einen zumutbaren Platz.
- •Der Platz kann bei einer städtischen Kita, einem privaten Träger oder einer Tagesmutter sein.
- •Die Betreuungszeiten müssen zu Ihrer Berufstätigkeit passen.
- •Bei Härtefällen, etwa für Alleinerziehende oder aus gesundheitlichen Gründen, kann eine vorrangige Vergabe in Betracht kommen.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Der Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ist individuell und einklagbar. Er steht nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt: Die Stadt Frankfurt muss für eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen sorgen und kann sich nicht darauf berufen, dass alle Plätze belegt sind.
BGH, Urteil vom 20.10.2016 – III ZR 278/15
Wählen Sie Ihr Anliegen
Von Eilverfahren bis Schadensersatz – wir unterstützen Sie bei allen Kitaplatz-Themen
Eilverfahren vs. Hauptsacheverfahren
Das Eilverfahren kommt zuerst, wenn der Betreuungsbeginn nahe ist. Das Hauptsacheverfahren sichert den Anspruch auf Dauer.
| Kriterium | Eilverfahren | Hauptsacheverfahren |
|---|---|---|
| Typische Dauer | 4-6 Wochen | 6-12 Monate+ |
| Anwaltskosten | Festpreis, vor der Beauftragung ausgewiesen | Festpreis, vor der Beauftragung ausgewiesen |
| Entscheidung | Vorläufig (einstweilige Anordnung) | Endgültig (rechtskräftig) |
| Kostenerstattung bei Erfolg | Kommune trägt erstattungsfähige Kosten | Kommune trägt erstattungsfähige Kosten |
Unsere Empfehlung: Eilverfahren
In den meisten Fällen empfehlen wir das Eilverfahren:
- Ihr Kind den Platz sofort braucht
- Entscheidung typischerweise innerhalb von 4–6 Wochen
- Keine Gerichtskosten (§ 188 Satz 2 VwGO)
Kombinationsmöglichkeit
Sie können beide Verfahren clever kombinieren:
- 1.Eilverfahren für schnellen Platz
- 2.Hauptsacheverfahren parallel
- 3.Schadensersatzklage für Verdienstausfall
Hinweis: In der gebuchten Beratung besprechen wir die nächsten Schritte für Ihren Fall.
So einfach funktioniert's
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

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Nach Buchung des passenden Pakets prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen im vereinbarten Leistungsumfang. Den Preis und die enthaltenen Leistungen sehen Sie vor der Beauftragung.

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Ob Eilverfahren oder Schadensersatz – unsere Anwälte klagen Ihren Kitaplatz ein.
Zahlen & Fakten zur Kitaplatzklage
Warum sich der Weg zum Verwaltungsgericht lohnt
Rechtsanspruch
SGB VIII: Anspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
Wochen typische Dauer
Im Eilverfahren bis zur Entscheidung
Gerichtskosten
Kitaplatz-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind gerichtskostenfrei (§ 188 Satz 2 VwGO)
Was für eine Kitaplatzklage spricht
Klarer Rechtsanspruch
§ 24 SGB VIII ist eindeutig
Einigung möglich
Die Kommune kann auch während des Verfahrens noch einen zumutbaren Platz anbieten
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte kennen die Rechtsprechung
Bundesweite Rechtsprechung
BVerwG hat Rechtsanspruch mehrfach bestätigt
Typische Verfahrensdauer
* Typische Verfahrensdauer; im Einzelfall kann sie abweichen
Das sagt unsere Kundschaft über uns
Häufig gestellte Fragen
Alles über Kitaplatzklage in Frankfurt
Die Versorgung unterscheidet sich zwischen den Stadtteilen. Aktuelle Zahlen veröffentlicht die Stadt Frankfurt. Finden Sie keinen zumutbaren Platz, können Sie Ihren Rechtsanspruch per Eilverfahren am VG Frankfurt geltend machen.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.
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