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Kitaplatz Stuttgart einklagen – Ihr Rechtsanspruch durchsetzen

2.500 fehlende U3-Plätze, 43% Versorgungsquote, Wartezeiten bis 14 Monate: Stuttgart kämpft mit massivem Platzmangel. Wir helfen Ihnen mit Eilverfahren beim VG Stuttgart (hohe Erfolgsquote) – spezialisierte Anwälte vor Ort.

Rechtsanspruch ab 1. Lebensjahr (§ 24 SGB VIII)
Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Eilverfahren: 4-6 Wochen bis Entscheidung
83%

Erfolgsquote bundesweit

4-6

Wochen (Eilverfahren)

0€

Bei Erfolg (Kommune zahlt)

1.000+

Familien geholfen

24h

Ersteinschätzung gratis

Warum Advofleet?

Selber machen

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nervig und erfolglos

  • Kein Kostenrisiko
  • Mangelnde Kenntnisse im Kitarecht und Verwaltungsverfahren
  • Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
  • Unsicherheit und Überforderung
  • Unsichere Einschätzung der Erfolgsaussichten beim Jugendamt
  • Risiko der Fristversäumung bei Kita-Ansprüchen
EMPFOHLEN
Advofleet Rechtsanwalt24
Kitaplatzklage

Kitaplatz einklagen – schnell, günstig, digital

  • Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Kitaplatz-Anspruch
  • Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung im Kitarecht
  • Direkte Kommunikation mit Ihrem Anwalt per Mail oder Telefon
  • Transparente Festpreise für Kitaplatzklage und Schadensersatz
  • Bundesweite Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten
Anwalt um die Ecke

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zeitintensiv und teuer

  • Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
  • Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
  • Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
  • Oft keine Spezialisierung auf Kitarecht vorhanden
  • Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)

Stuttgart: 2.500 fehlende Kitaplätze – Was nun?

Mit nur 43% Versorgung bei unter Dreijährigen (Bedarf: 60%) fehlen in Stuttgart etwa 2.500 U3-Plätze. Besonders betroffen: West, Süd, Ost, Degerloch und Stammheim. Zusätzlich 500 Plätze wegen Personalmangel unbesetzt. Sie sind nicht allein – wir helfen.

Typische Probleme

  • Nur Absagen trotz rechtzeitiger Anmeldung
  • Kommune reagiert nicht oder vertröstet Sie
  • Unzumutbare Plätze (45 Min. Entfernung)
  • Wiedereinstieg in den Beruf unmöglich
  • Private Betreuung ist zu teuer

Unsere Lösung

  • Eilverfahren für schnelle Platzzuweisung
  • Schadensersatz bei Verdienstausfall
  • Bundesweite Anwälte mit Kita-Erfahrung
  • Kommune trägt oft die Kosten
  • Kostenlose Ersteinschätzung in 24h

Rechtliche Grundlagen: § 24 SGB VIII

Ihr einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – verständlich erklärt

Der Rechtsanspruch

§ 24 Abs. 2 SGB VIII regelt eindeutig: Ein Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.

Gesetzestext § 24 Abs. 2 SGB VIII:

"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."

Das bedeutet konkret:

  • Der Anspruch besteht ab dem 1. Geburtstag – unabhängig von Ihrer Berufstätigkeit
  • Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, einen Platz bereitzustellen
  • Der Rechtsanspruch ist einklagbar vor dem Verwaltungsgericht
  • Ein zumutbarer Platz muss bereitgestellt werden (max. 30 Min. Entfernung)

Wann besteht der Anspruch?

  • 1.

    Alter des Kindes

    Ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt

  • 2.

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Kind muss in der Kommune wohnen (Meldebescheinigung)

  • 3.

    Bedarfsanmeldung

    Schriftliche Anmeldung beim Jugendamt erforderlich

Wichtig zu wissen

  • Sie haben kein Recht auf eine bestimmte Wunsch-Kita, nur auf einen zumutbaren Platz
  • Der Platz kann bei einer städtischen Kita, privaten Träger oder Tagesmutter sein
  • Die Betreuungszeiten müssen zu Ihrer Berufstätigkeit passen (Vollzeit/Teilzeit)
  • Bei Härtefällen (Alleinerziehend, Gesundheit) haben Sie Vorrang

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII individuell und einklagbar ist. Kommunen können sich nicht auf Kapazitätsengpässe berufen.

Quelle: BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 – 5 C 27.15

Eilverfahren vs. Hauptsacheverfahren

Welches Verfahren ist das richtige für Sie? Hier der direkte Vergleich

Kriterium
Eilverfahren
Hauptsacheverfahren
Dauer
4-6 Wochen
6-12 Monate+
Kosten (Anwalt + Gericht)
800-1.500 €
1.200-2.500 €
EntscheidungVorläufig (einstweilige Anordnung)Endgültig (rechtskräftig)
Erfolgsaussichten
80%+ bei Härtefall
85%+ bei Anspruch
PrüfungsumfangNur Dringlichkeit & offensichtliche RechtswidrigkeitUmfassende Prüfung aller Aspekte
Wann sinnvoll?
  • • Kitajahr beginnt bald
  • • Jobstart steht an
  • • Akuter Betreuungsbedarf
  • • Langfristige Planung
  • • Rechtssicherheit gewünscht
  • • Nach Eilverfahren
Kostenübernahme bei Erfolg
Kommune zahlt
Kommune zahlt

Unsere Empfehlung: Eilverfahren

In über 90% der Fälle empfehlen wir das Eilverfahren, weil:

  • Ihr Kind den Platz sofort braucht, nicht in 12 Monaten
  • Günstigere Kosten bei hoher Erfolgsquote
  • Entscheidung innerhalb von 4-6 Wochen
  • Bei Erfolg trägt die Kommune alle Kosten

Kombinationsmöglichkeit

Sie können beide Verfahren clever kombinieren:

1.Eilverfahren für schnellen Platz (4-6 Wochen)
2.Hauptsacheverfahren parallel für rechtskräftige Entscheidung
3.Schadensersatzklage für Verdienstausfall der Vergangenheit

Hinweis: Unsere kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen die beste Strategie für Ihren individuellen Fall.

So einfach funktioniert's

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

1
Formular

Formular

Sie haben keinen Kitaplatz? Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus.

2
Ersteinschätzung

Ersteinschätzung

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail mit Erfolgsaussichten, Strategie und Kosten.

3
Lösung

Lösung

Ob Eilverfahren oder Schadensersatz – unsere Anwälte klagen Ihren Kitaplatz ein.

Zahlen & Fakten zur Kitaplatzklage

Warum sich der Weg zum Verwaltungsgericht lohnt – in Zahlen

83%

Erfolgsquote

Unserer Kitaplatzklagen sind erfolgreich

4-6

Wochen Dauer

Im Eilverfahren bis zur Entscheidung

1.000+

Familien

Erfolgreich unterstützt

0€

Bei Erfolg

Kommune trägt alle Kosten

Warum haben Kitaplatzklagen so hohe Erfolgsquoten?

Klarer Rechtsanspruch

§ 24 SGB VIII ist eindeutig – Gerichte müssen nach Gesetz entscheiden

Kommunen im Zugzwang

Oft einigen sich Kommunen vor Gerichtsentscheidung und stellen Platz bereit

Spezialisierte Anwälte

Unsere Anwälte kennen die Rechtsprechung und wissen welche Argumente überzeugen

Bundesweite Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht hat Rechtsanspruch mehrfach bestätigt

Durchschnittliche Verfahrensdauer

Eilverfahren4-6 Wochen
Hauptsacheverfahren6-12 Monate
Ohne Anwalt12-24 Monate

* Durchschnittswerte basierend auf unseren bundesweiten Erfahrungen

Erfolgsgeschichten unserer Mandanten

Echte Fälle, echte Erfolge – so haben wir Eltern geholfen, ihren Kitaplatz zu bekommen

ERFOLG IN 4 WOCHEN

Familie T. aus Bad Cannstatt

Eilverfahren VG Stuttgart • 18 Monate

Die Situation:

"Beide Eltern bei Bosch/Daimler berufstätig. 14 Absagen aus Stuttgart-Ost. Stadt bot nur Platz in Vaihingen an (42 Min. Fahrtzeit). Arbeitsvertrag mit festem Starttermin."

Unser Vorgehen:

  • Eilverfahren VG Stuttgart (unzumutbare Entfernung)
  • Nachweis: 14 Absagen + 42 Min. Fahrt unzumutbar
  • Stadt lenkte nach 4 Wochen ein
Ergebnis:PLATZ IN WOHNORTNÄHE

Kita in Bad Cannstatt (8 Min. Fahrt) + Stadt zahlt Anwaltskosten (1.140€)

18.400€ SCHADENSERSATZ

Familie R. aus Stuttgart-Mitte

LG Stuttgart Schadensersatz • 2 Jahre

Die Situation:

"Rechtzeitige Anmeldung über Kita-Portal Stuttgart, aber 9 Monate kein Platz. Mutter musste Arbeitszeit von Vollzeit auf 60% reduzieren. Zusätzlich Tagesmutter für 1.100€/Monat."

Unser Vorgehen:

  • Schadensersatz nach § 839 BGB (LG Stuttgart)
  • Verdienstausfall + Tagesmutter-Kosten dokumentiert
  • Urteil nach 7 Monaten
Ergebnis:18.400€

9 Monate Verdienstausfall + Tagesmutter-Differenz erstattet + Kitaplatz ab September

HÄRTEFALL-VORRANG

Familie L. aus Feuerbach

VG Stuttgart Eilverfahren • 20 Monate

Die Situation:

"Alleinerziehende Pflegekraft (Klinikum Stuttgart), Vollzeit-Schichtdienst. 11 Kita-Absagen in Feuerbach/Weilimdorf. Kind mit Entwicklungsverzögerung (Förderung notwendig)."

Unser Vorgehen:

  • Härtefall-Nachweis (Alleinerziehend + Förderbedarf)
  • Vorrang-Anspruch VG Stuttgart durchgesetzt
  • Platz in integrativer Kita binnen 3 Wochen
Ergebnis:SOFORTPLATZ

Vorrangplatz Kita Feuerbach mit Förderung + 0€ Kosten (Prozesskostenhilfe)

Ihre Erfolgsgeschichte beginnt hier

Über 1.000 Familien haben wir bereits erfolgreich unterstützt. Sie sind nicht allein – lassen Sie uns gemeinsam Ihr Recht durchsetzen.

Das sagt unsere Kundschaft über uns

Über 1.000 Familien erfolgreich beim Kitaplatz unterstützt

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über Kitaplatzklage wissen müssen

Stuttgart hat derzeit etwa <strong>1.500 fehlende U3-Plätze</strong> bei einer Versorgungsquote von nur 67% (Bundesziel: 70%). Besonders kritisch ist die Lage in <strong>Stuttgart-Mitte</strong> (61% Versorgung), <strong>Bad Cannstatt</strong> (63%) und <strong>Feuerbach</strong> (64%). Die durchschnittliche Wartezeit beträgt <strong>12-14 Monate</strong>. Die Stadt investiert zwar 180 Millionen Euro bis 2028 für 3.000 neue Plätze, aber der Bedarf steigt schneller. Für 2024/2025 geborene Kinder bleibt die Klage oft der schnellste Weg zum Platz.

Ratgeber Kitaplatzklage

Wissenswertes rund um Kitaplatz, § 24 SGB VIII und Ihre Rechte

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