Kitaplatz Berlin einklagen – Ihr Rechtsanspruch durchsetzen
19.800 fehlende Kitaplätze, 20,7% der U3-Kinder ohne Platz: Berlin kämpft mit erheblichem Platzmangel. Wir helfen Ihnen mit Eilverfahren beim VG Berlin (hohe Erfolgsquote) – spezialisierte Anwälte vor Ort.

Erfolgsquote
Wochen (Eilverfahren)
Bei Erfolg (Kommune zahlt)
Familien geholfen
Ersteinschätzung gratis


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Selber machen
nervig und erfolglos
- Kein Kostenrisiko
- Mangelnde Kenntnisse im Kitarecht und Verwaltungsverfahren
- Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
- Unsicherheit und Überforderung
- Unsichere Einschätzung der Erfolgsaussichten beim Jugendamt
- Risiko der Fristversäumung bei Kita-Ansprüchen

Kitaplatz einklagen – schnell, günstig, digital
- Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Kitaplatz-Anspruch
- Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung im Kitarecht
- Direkte Kommunikation mit Ihrem Anwalt per Mail oder Telefon
- Transparente Festpreise für Kitaplatzklage und Schadensersatz
- Bundesweite Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten

Anwalt um die Ecke
zeitintensiv und teuer
- Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
- Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
- Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
- Oft keine Spezialisierung auf Kitarecht vorhanden
- Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)
Berlin: 19.800 fehlende Kitaplätze – Was nun?
Mit 19.800 fehlenden Kitaplätzen sind 20,7% aller U3-Kinder ohne Platz. Besonders betroffen: Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg. Alle 12 Bezirke kämpfen mit Platzmangel. Sie sind nicht allein – wir helfen.
Typische Probleme
- Nur Absagen trotz rechtzeitiger Anmeldung
- Kommune reagiert nicht oder vertröstet Sie
- Unzumutbare Plätze (45 Min. Entfernung)
- Wiedereinstieg in den Beruf unmöglich
- Private Betreuung ist zu teuer
Unsere Lösung
- Eilverfahren für schnelle Platzzuweisung
- Schadensersatz bei Verdienstausfall
- Bundesweite Anwälte mit Kita-Erfahrung
- Kommune trägt oft die Kosten
- Kostenlose Ersteinschätzung in 24h
Rechtliche Grundlagen: § 24 SGB VIII
Ihr einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – verständlich erklärt
Der Rechtsanspruch
§ 24 Abs. 2 SGB VIII regelt eindeutig: Ein Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Gesetzestext § 24 Abs. 2 SGB VIII:
"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."
Das bedeutet konkret:
- Der Anspruch besteht ab dem 1. Geburtstag – unabhängig von Ihrer Berufstätigkeit
- Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, einen Platz bereitzustellen
- Der Rechtsanspruch ist einklagbar vor dem Verwaltungsgericht
- Ein zumutbarer Platz muss bereitgestellt werden (max. 30 Min. Entfernung)
Wann besteht der Anspruch?
- 1.
Alter des Kindes
Ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt
- 2.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Kind muss in der Kommune wohnen (Meldebescheinigung)
- 3.
Bedarfsanmeldung
Schriftliche Anmeldung beim Jugendamt erforderlich
Wichtig zu wissen
- •Sie haben kein Recht auf eine bestimmte Wunsch-Kita, nur auf einen zumutbaren Platz
- •Der Platz kann bei einer städtischen Kita, privaten Träger oder Tagesmutter sein
- •Die Betreuungszeiten müssen zu Ihrer Berufstätigkeit passen (Vollzeit/Teilzeit)
- •Bei Härtefällen (Alleinerziehend, Gesundheit) haben Sie Vorrang
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII individuell und einklagbar ist. Kommunen können sich nicht auf Kapazitätsengpässe berufen.
Quelle: BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 – 5 C 27.15
Wählen Sie Ihr Anliegen
Von Eilverfahren bis Schadensersatz – wir unterstützen Sie bei allen Kitaplatz-Themen
Eilverfahren vs. Hauptsacheverfahren
Welches Verfahren ist das richtige für Sie? Hier der direkte Vergleich
| Kriterium | Eilverfahren | Hauptsacheverfahren |
|---|---|---|
| Dauer | 4-6 Wochen | 6-12 Monate+ |
| Kosten (Anwalt + Gericht) | 800-1.500 € | 1.200-2.500 € |
| Entscheidung | Vorläufig (einstweilige Anordnung) | Endgültig (rechtskräftig) |
| Erfolgsaussichten | 80%+ bei Härtefall | 85%+ bei Anspruch |
| Prüfungsumfang | Nur Dringlichkeit & offensichtliche Rechtswidrigkeit | Umfassende Prüfung aller Aspekte |
| Wann sinnvoll? |
|
|
| Kostenübernahme bei Erfolg | Kommune zahlt | Kommune zahlt |
Unsere Empfehlung: Eilverfahren
In über 90% der Fälle empfehlen wir das Eilverfahren, weil:
- Ihr Kind den Platz sofort braucht, nicht in 12 Monaten
- Günstigere Kosten bei hoher Erfolgsquote
- Entscheidung innerhalb von 4-6 Wochen
- Bei Erfolg trägt die Kommune alle Kosten
Kombinationsmöglichkeit
Sie können beide Verfahren clever kombinieren:
Hinweis: Unsere kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen die beste Strategie für Ihren individuellen Fall.
So einfach funktioniert's
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

Formular
Sie haben keinen Kitaplatz? Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus.

Ersteinschätzung
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail mit Erfolgsaussichten, Strategie und Kosten.

Lösung
Ob Eilverfahren oder Schadensersatz – unsere Anwälte klagen Ihren Kitaplatz ein.
Zahlen & Fakten zur Kitaplatzklage
Warum sich der Weg zum Verwaltungsgericht lohnt – in Zahlen
Erfolgsquote
Unserer Kitaplatzklagen sind erfolgreich
Wochen Dauer
Im Eilverfahren bis zur Entscheidung
Familien
Erfolgreich unterstützt
Bei Erfolg
Kommune trägt alle Kosten
Warum haben Kitaplatzklagen so hohe Erfolgsquoten?
Klarer Rechtsanspruch
§ 24 SGB VIII ist eindeutig – Gerichte müssen nach Gesetz entscheiden
Kommunen im Zugzwang
Oft einigen sich Kommunen vor Gerichtsentscheidung und stellen Platz bereit
Spezialisierte Anwälte
Unsere Anwälte kennen die Rechtsprechung und wissen welche Argumente überzeugen
Bundesweite Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht hat Rechtsanspruch mehrfach bestätigt
Durchschnittliche Verfahrensdauer
* Durchschnittswerte basierend auf unseren bundesweiten Erfahrungen
Erfolgsgeschichten unserer Mandanten
Echte Fälle, echte Erfolge – so haben wir Eltern geholfen, ihren Kitaplatz zu bekommen
Familie K. aus Pankow
Eilverfahren VG Berlin • 2 Jahre
Die Situation:
"Beide Eltern berufstätig (Charité/Siemens), Kitajahr beginnt in 8 Wochen. 18 Absagen aus Pankow und Prenzlauer Berg erhalten. Land Berlin reagierte nicht auf Kita-Navigator-Anfragen. Jobverlust drohte bei der Charité."
Unser Vorgehen:
- Eilverfahren am VG Berlin eingeleitet (Kirchstraße 7)
- Härtefall-Argumentation (drohender Jobverlust)
- Gerichtsbeschluss nach 5 Wochen
Kitaplatz in Pankow (12 Min. U-Bahn) + Land Berlin trug alle Kosten (1.190 €)
Familie S. aus Mitte
Schadensersatzklage LG Berlin • 1 Jahr
Die Situation:
"Mutter (Professorin TU Berlin) musste Karriere pausieren wegen fehlendem Kitaplatz. Rechtzeitige Anmeldung Kita-Navigator Berlin, aber 19.800 fehlende Plätze. Tagesmutter in Mitte kostete 1.100€/Monat."
Unser Vorgehen:
- Schadensersatz nach § 280 BGB geltend gemacht
- Verdienstausfall dokumentiert (8 Monate)
- Vergleich außergerichtlich
Voller Verdienstausfall erstattet + Tagesmutter-Kosten + Kitaplatz in Mitte gesichert
Familie M. aus Friedrichshain
Härtefall-Eilverfahren VG Berlin • 3 Jahre
Die Situation:
"Alleinerziehende Mutter (BVG), Vollzeitjob Schichtdienst, keine familiäre Unterstützung. Kind mit Entwicklungsverzögerung (Frühförderung). 14 Absagen aus Friedrichshain-Kreuzberg."
Unser Vorgehen:
- Härtefall-Status nachgewiesen (ärztliche Atteste)
- Vorrang-Anspruch durchgesetzt
- Platz in integrativer Kita gesichert
Vorrangiger Platz in integrativer Kita Friedrichshain innerhalb 3 Wochen + 0€ Kosten (PKH)
Ihre Erfolgsgeschichte beginnt hier
Über 1.000 Familien haben wir bereits erfolgreich unterstützt. Sie sind nicht allein – lassen Sie uns gemeinsam Ihr Recht durchsetzen.
Das sagt unsere Kundschaft über uns
Über 1.000 Familien erfolgreich beim Kitaplatz unterstützt
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Kitaplatzklage wissen müssen
Berlin hat 19.800 fehlende Kitaplätze. 20,7% aller U3-Kinder sind ohne Platz. Alle 12 Bezirke betroffen: Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf. Sie können per Eilverfahren am VG Berlin klagen.
Ratgeber Kitaplatzklage
Wissenswertes rund um Kitaplatz, § 24 SGB VIII und Ihre Rechte





