Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Schäden. Dieser umfassende Ratgeber erklärt, wann der Anspruch besteht, wie die Höhe berechnet wird und welche Schritte zur erfolgreichen Durchsetzung führen.

Grundlagen: Schmerzensgeld bei Straftaten

Opfer einer Straftat zu werden, ist eine Erfahrung, die weit über körperliche Verletzungen hinausgeht. Häufig bleiben nicht nur sichtbare Wunden, sondern auch seelische Narben zurück. Hinzu kommen oft erhebliche medizinische Kosten – vom Krankenhausaufenthalt über Therapien bis zu langfristigen Behandlungen.

Hier setzt das Schmerzensgeld bei Straftaten an. Es soll nicht nur körperliche und seelische Schmerzen kompensieren, sondern auch dem erlittenen Unrecht Anerkennung verschaffen. Zwar kann Geld das Geschehene nicht ungeschehen machen, doch es zeigt, dass das Leid ernst genommen wird und bietet Betroffenen eine Form der materiellen Wiedergutmachung.

Wenn eine Straftat begangen wird, droht dem Täter nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann er verpflichtet werden, dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses dient als immaterielle Entschädigung für körperliche und psychische Schäden, die sich nicht direkt in Geld messen lassen.

Praxis-Tipp: Dokumentation sichert Ansprüche

Dokumentieren Sie alle Verletzungen, Arztbesuche und psychischen Belastungen sofort nach der Tat. Fotos, ärztliche Atteste und Therapienachweise sind wichtige Beweise für die spätere Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldanspruchs.

Zwar ist der Anspruch zivilrechtlich geregelt, doch bei Straftaten ist er eng mit dem Strafverfahren verknüpft. Häufig laufen beide Verfahren parallel oder bauen aufeinander auf, sodass straf- und zivilrechtliche Ansprüche gleichzeitig verfolgt werden können.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Geldleistung, die dem Ausgleich immaterieller Schäden dient. Im Gegensatz zu materiellem Schadensersatz, der konkrete Kosten wie Behandlungskosten oder Verdienstausfall ersetzt, kompensiert Schmerzensgeld das erlittene Leid, das sich nicht in Rechnungen beziffern lässt.

Die Zahlung verfolgt zwei Hauptfunktionen: Zum einen soll sie dem Opfer eine Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Zum anderen hat sie eine Ausgleichsfunktion für die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, die durch die Tat entstanden sind.

Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz

Während Schadensersatz konkrete materielle Schäden ersetzt (wie Arztkosten, Verdienstausfall, Reparaturkosten), bezieht sich Schmerzensgeld auf die nicht-materiellen Folgen einer Verletzung. Beide Ansprüche können parallel bestehen und müssen getrennt geltend gemacht werden.

  • Schadensersatz: Ersetzt konkrete finanzielle Verluste
  • Schmerzensgeld: Entschädigt für Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen
  • Beide zusammen: Umfassende Entschädigung für Opfer von Straftaten

Wann besteht ein Anspruch?

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Straftaten bilden § 823 BGB in Verbindung mit § 253 BGB. Diese Vorschriften regeln, wann und unter welchen Bedingungen Opfer einer Straftat Anspruch auf immaterielle Entschädigung haben.

§ 823 Abs. 1 BGB besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

§ 253 Abs. 2 BGB ergänzt: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."

Voraussetzungen für einen Anspruch

Ein Anspruch entsteht, wenn das Verhalten des Täters zu einer Verletzung von Körper, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung geführt hat und dadurch ein Schaden beim Opfer entstanden ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Checkliste: Voraussetzungen für Schmerzensgeld

  • Verletzung eines geschützten Rechtsguts (Körper, Gesundheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung)
  • Rechtswidriges Handeln des Täters
  • Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden
  • Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  • Tatsächlich entstandener Schaden beim Opfer

Typische Fälle mit Schmerzensgeldanspruch

Folgende Straftaten begründen häufig einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Weitere Informationen zu einzelnen Delikten finden Sie in unseren Ratgebern zu Hausfriedensbruch, Stalking und häuslicher Gewalt:

  • Körperverletzungen: Einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung
  • Sexualdelikte: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch
  • Freiheitsberaubung: Unrechtmäßiges Einsperren oder Festhalten
  • Stalking: Nachstellung mit körperlichen oder psychischen Folgen
  • Häusliche Gewalt: Körperliche und psychische Misshandlung im häuslichen Umfeld
  • Raubdelikte: Raub oder räuberische Erpressung mit Gewaltanwendung

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Für einen Schmerzensgeldanspruch muss die Verletzung nicht zwingend vorsätzlich verursacht worden sein. Auch durch fahrlässiges Verhalten des Täters kann ein Anspruch entstehen. Entscheidend ist, dass dem Opfer tatsächlich ein Schaden entstanden ist – sei es körperlicher oder psychischer Natur.

Bei vorsätzlichen Straftaten ist die Beweislage meist eindeutiger, da die Absicht des Täters oft aus den Tatumständen hervorgeht. Bei fahrlässigen Verletzungen muss nachgewiesen werden, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Beispielfall: Psychische Folgen nach Körperverletzung

Situation: Nach einer Körperverletzung in einer Diskothek leidet das Opfer nicht nur unter körperlichen Schmerzen (Nasenbeinbruch, Platzwunde), sondern entwickelt zusätzlich eine Angststörung und kann öffentliche Orte nicht mehr ohne Begleitung aufsuchen. Die Therapie dauert mehrere Monate.
Lösung: Neben den körperlichen Verletzungen werden auch die psychischen Folgen bei der Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Medizinische und psychologische Gutachten belegen das Ausmaß der Beeinträchtigungen. Das Gericht berücksichtigt beide Komponenten bei der Festsetzung einer angemessenen Entschädigung.
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Berechnung und Höhe des Schmerzensgeldes

Im Gegensatz zum Schadensersatz für konkrete Kosten, wie etwa ärztliche Behandlungskosten, lässt sich Schmerzensgeld nicht anhand von Belegen oder Rechnungen beziffern. Die Höhe wird vielmehr individuell im Einzelfall festgelegt und hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Entscheidende Faktoren bei der Berechnung

Bei der Berechnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden können:

Faktoren für die Schadenshöhe

  • Art und Schwere der Verletzung: Leichte Prellungen werden anders bewertet als schwere Knochenbrüche oder dauerhafte Behinderungen
  • Dauer und Intensität der Schmerzen: Vorübergehende Beschwerden oder chronische Schmerzen mit langfristigen Einschränkungen
  • Psychische Folgen: Traumata, Angststörungen, Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen
  • Heilungsverlauf: Komplikationen, Langzeitfolgen, bleibende Behinderungen oder Entstellungen
  • Behandlungsaufwand: Anzahl der Operationen, Dauer der Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verhalten des Täters: Besonders brutales, demütigendes oder sadistisches Vorgehen
  • Beeinträchtigung der Lebensführung: Einschränkungen im Alltag, Beruf, Freizeitaktivitäten
  • Alter und Lebensumstände des Opfers: Besondere Auswirkungen auf Lebensplanung

Orientierung an Vergleichsfällen

Da die möglichen physischen und psychischen Verletzungen sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine verbindlichen Beträge für bestimmte Schadensarten. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an früheren Entscheidungen, sodass sich bei bestimmten Verletzungen inzwischen Richtwerte etabliert haben.

Diese Richtwerte finden sich in speziellen Schmerzensgeldtabellen, die Urteile verschiedener Gerichte dokumentieren. Solche Tabellen können Betroffenen eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine individuelle juristische Bewertung. Jeder Fall ist einzigartig und muss unter Berücksichtigung aller Umstände bewertet werden.

Rolle von medizinischen und psychologischen Gutachten

Praxis-Tipp: Gutachten sichern

Um das Ausmaß der Verletzungen und deren langfristige Folgen einzuschätzen, spielen medizinische oder psychologische Gutachten eine zentrale Rolle. Lassen Sie sich frühzeitig von Fachärzten untersuchen und dokumentieren Sie alle Behandlungsschritte lückenlos.

Richterinnen und Richter verfügen zwar über die rechtliche Expertise, nicht jedoch über die medizinische oder psychologische Fachkenntnis, um die Schwere von Verletzungen und deren Folgen einzuschätzen. Gutachten liefern daher die notwendige Grundlage, um die Höhe des Schmerzensgeldes realistisch und nachvollziehbar festzulegen.

Ein umfassendes Gutachten sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Diagnose und Art der Verletzungen
  • Behandlungsverlauf und durchgeführte Maßnahmen
  • Aktueller Gesundheitszustand und Prognose
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Notwendigkeit weiterer Behandlungen
  • Einschränkungen im täglichen Leben und Beruf

Schmerzensgeld geltend machen

Ein Schmerzensgeldanspruch kann auf zwei verschiedenen Wegen geltend gemacht werden: entweder im Rahmen eines eigenen Zivilverfahrens oder direkt im Strafverfahren über ein Adhäsionsverfahren. Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche Besonderheiten, Vor- und Nachteile.

Möchten Sie mehr über Ihre Rechte im Strafverfahren erfahren? Lesen Sie unsere Artikel über das Recht zu schweigen und Vorladungen als Beschuldigter.

Schmerzensgeld im Zivilverfahren

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtlich geregelt und muss in der Regel vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Das Opfer übernimmt dabei die Rolle des Klägers, der Täter ist der Beklagte.

Um den Anspruch durchzusetzen, reicht es nicht aus, auf das Strafverfahren zu verweisen – das Opfer muss selbst aktiv werden und die Klage einreichen. Dies geschieht durch einen Anwalt, der die Klage beim zuständigen Zivilgericht einreicht.

Ablauf eines Zivilverfahrens

Das Zivilverfahren durchläuft mehrere Phasen:

  • Klageeinreichung: Der Anwalt formuliert die Klage mit allen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen
  • Zustellung: Die Klage wird dem Beklagten (Täter) zugestellt
  • Klageerwiderung: Der Beklagte hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen
  • Beweisaufnahme: Zeugen werden gehört, Gutachten eingeholt, Dokumente geprüft
  • Verhandlung: Mündliche Verhandlung vor Gericht
  • Urteil: Das Gericht entscheidet über den Anspruch und dessen Höhe

Kosten im Zivilprozess

Im Zivilverfahren müssen die Gerichtskosten und Anwaltskosten zunächst vom Kläger vorgestreckt werden. Erst mit dem Urteil entscheidet das Gericht, wer die Kosten letztlich trägt. Üblicherweise gilt: Wer im Verfahren unterliegt, übernimmt sämtliche anfallenden Kosten – sowohl die eigenen als auch die der Gegenseite.

Gerade bei komplexen Fällen oder langwierigen Verfahren können erhebliche Kosten entstehen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes. Hinzu kommen die Anwaltskosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängen.

„Ein erfahrener Anwalt kann realistisch einschätzen, wie aussichtsreich die Klage ist, welche Beweise notwendig sind und welche Kosten auf das Opfer zukommen könnten. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und die Erfolgsaussichten maximieren."

Fachanwalt für Strafrecht

Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren

Wenn die Straftat noch im Strafverfahren verhandelt wird, kann das Schmerzensgeld direkt im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Über einen Adhäsionsantrag gemäß § 403 StPO können Opfer ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter direkt im Strafverfahren durchsetzen – ein separates Zivilverfahren ist dann nicht erforderlich.

Der entscheidende Unterschied zum Zivilverfahren: Die zivilrechtlichen Ansprüche werden nach den Regeln des Strafprozesses geprüft. Das Gericht klärt den Sachverhalt eigenständig im Rahmen der Hauptverhandlung. Das Opfer muss Beweise nicht in der gleichen Detailtiefe vorlegen wie im Zivilprozess, da die Beweisaufnahme im Strafverfahren bereits stattfindet.

Vorteile des Adhäsionsverfahrens

  • Kostenersparnis: Keine separaten Gerichts- und Anwaltskosten für ein Zivilverfahren
  • Zeitersparnis: Kein zweites Verfahren erforderlich
  • Beweiserleichterung: Nutzung der im Strafverfahren erhobenen Beweise
  • Keine Kostenvorschuss-Pflicht: Das Opfer muss keine Gerichtskosten vorstrecken

Nachteile und Grenzen

Das Adhäsionsverfahren ist nicht in allen Fällen geeignet. Das Gericht kann den Adhäsionsantrag ablehnen, wenn:

  • Die Prüfung des Anspruchs den Strafprozess erheblich verzögern würde
  • Der Anspruch umfangreiche zivilrechtliche Ermittlungen erfordert
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes besonders streitig ist

In solchen Fällen verweist das Gericht das Opfer auf den Zivilrechtsweg. Der Adhäsionsantrag muss dann nicht neu gestellt werden, sondern das Opfer kann direkt eine Zivilklage erheben.

Praxis-Tipp: Den passenden Weg wählen

Ob Zivilverfahren oder Adhäsionsverfahren – lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten. Die Wahl des richtigen Weges hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Fachanwalt kann einschätzen, welcher Weg die besten Erfolgsaussichten bietet und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Verjährungsfristen und Deadlines

Ein Schmerzensgeldanspruch unterliegt der Verjährung. Das bedeutet: Nach Ablauf bestimmter Fristen kann der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Es ist daher entscheidend, die Fristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Verjährung bei fahrlässigen Straftaten

Bei fahrlässig verursachten Verletzungen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem:

  • der Anspruch entstanden ist (also die Verletzung erfolgt ist), und
  • das Opfer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen

Beispiel: Ereignet sich die Tat am 15. März 2023, beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026.

Verjährung bei vorsätzlichen Straftaten

Bei vorsätzlichen Straftaten, insbesondere Körperverletzungen oder Sexualdelikten, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Dies gibt Opfern deutlich mehr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen – was besonders wichtig ist, da die psychischen Folgen oft erst später vollständig erkennbar werden.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden, das heißt der Fristablauf wird unterbrochen:

  • Verhandlungen: Wenn zwischen Opfer und Schädiger Verhandlungen über den Anspruch stattfinden
  • Klageerhebung: Mit Einreichung der Klage beim Gericht
  • Mahnverfahren: Mit Zustellung eines Mahnbescheids
  • Strafverfahren: Während eines laufenden Strafverfahrens kann die Verjährung gehemmt sein

Praxis-Tipp: Fristen nicht aussitzen

Auch wenn bei vorsätzlichen Taten eine lange Verjährungsfrist besteht, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen. Mit der Zeit können wichtige Beweise verloren gehen, Zeugen sich nicht mehr erinnern und die Durchsetzung wird schwieriger. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt.

Beweissicherung und Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs. Je besser Sie Ihre Verletzungen und deren Folgen nachweisen können, desto stärker ist Ihre Position im Verfahren.

Sofortmaßnahmen nach der Tat

Checkliste: Beweissicherung

  • Polizei informieren: Erstatten Sie sofort Anzeige, auch wenn Sie unsicher sind
  • Arzt aufsuchen: Lassen Sie alle Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch scheinbar leichte
  • Fotos machen: Fotografieren Sie Verletzungen aus verschiedenen Perspektiven mit Datumsnachweis
  • Zeugen benennen: Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen
  • Tatort dokumentieren: Falls möglich, Fotos vom Tatort anfertigen
  • Schmerz-Tagebuch führen: Dokumentieren Sie tägliche Schmerzen und Einschränkungen

Laufende Dokumentation

Auch nach der Tat ist es wichtig, alle weiteren Entwicklungen genau zu dokumentieren:

  • Ärztliche Atteste: Sammeln Sie alle Arztberichte, Diagnosen, Behandlungspläne
  • Therapienachweise: Dokumentieren Sie psychologische oder physiotherapeutische Behandlungen
  • Medikamente: Bewahren Sie Rezepte und Quittungen auf
  • Arbeitsausfall: Arbeitgeberbestätigungen über Fehlzeiten
  • Alltägliche Einschränkungen: Führen Sie ein Tagebuch über Beeinträchtigungen im täglichen Leben
  • Kosten: Sammeln Sie alle Belege für Behandlungen, Fahrtkosten, Hilfsmittel

Psychische Folgeschäden nachweisen

Psychische Schäden sind oft schwerer nachzuweisen als körperliche Verletzungen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Dokumentation:

  • Frühzeitig psychologische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen
  • Alle Therapiesitzungen dokumentieren lassen
  • Diagnosen und Behandlungsberichte aufbewahren
  • Verschreibungen für Medikamente (Antidepressiva, Angstlöser etc.) sichern
  • Auswirkungen auf Beruf, Sozialleben, Familie dokumentieren

Weitere hilfreiche Informationen zur Beweissicherung und zum Umgang mit Ermittlungsbehörden finden Sie in unseren Ratgebern zu Pflichtverteidigung und Anspruch auf Pflichtverteidiger.

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