Schadensersatz bei fehlendem Kitaplatz
Kein Kitaplatz bedeutet finanzieller Schaden. Wir fordern Verdienstausfall und Betreuungskosten für Sie ein – bundesweit.

Erfolgsquote
Monate (Gericht)
Bei Erfolg (Kommune zahlt)
Steuerfrei
Ersteinschätzung gratis


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Selber machen
nervig und erfolglos
- Kein Kostenrisiko
- Mangelnde Kenntnisse im Kitarecht und Verwaltungsverfahren
- Hoher Zeitaufwand und großer Stressfaktor
- Unsicherheit und Überforderung
- Unsichere Einschätzung der Erfolgsaussichten beim Jugendamt
- Risiko der Fristversäumung bei Kita-Ansprüchen

Kitaplatz einklagen – schnell, günstig, digital
- Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Kitaplatz-Anspruch
- Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung im Kitarecht
- Direkte Kommunikation mit Ihrem Anwalt per Mail oder Telefon
- Transparente Festpreise für Kitaplatzklage und Schadensersatz
- Bundesweite Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten

Anwalt um die Ecke
zeitintensiv und teuer
- Hohes Kostenrisiko (Erstberatung kann bis zu 250 Euro kosten)
- Hoher Zeitaufwand durch lange Anwaltssuche und Vor-Ort-Beratung
- Langsame Reaktionszeit wegen zeitlicher Überforderung
- Oft keine Spezialisierung auf Kitarecht vorhanden
- Kein bundesweites Netzwerk (ortsgebunden)
Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Fehlender Kitaplatz bedeutet finanzielle Einbußen. Diese Kosten können Sie geltend machen:
Verdienstausfall
- Jobverlust oder Kündigung
- Reduzierung auf Teilzeit
- Nicht angetretene Stelle
- Entgangene Beförderung
Betreuungskosten
- Private Tagesmutter
- Au-pair oder Nanny
- Babysitter-Kosten
- Differenz zu Kita-Gebühren
Weitere Kosten
- Verbrauchte Urlaubstage
- Unbezahlter Urlaub
- Fahrtkosten (zu weiter Platz)
- Karrierenachteile
Rechenbeispiel Schadensersatz
Situation: Private Tagesmutter kostet 1.500 €/Monat, Kita hätte 300 € gekostet. Dauer ohne Kitaplatz: 8 Monate.
Schadensersatz: (1.500 € - 300 €) × 8 Monate = 9.600 € Erstattung
Wählen Sie Ihren Schadensfall
Von Verdienstausfall bis Fahrtkosten – wir fordern alle erstattungsfähigen Kosten ein
Voraussetzungen für Schadensersatz
Was Sie wissen müssen, um erfolgreich Schadensersatz einzufordern
Das müssen Sie nachweisen
- Rechtzeitige Anmeldung: Mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn Kitaplatz beantragt
- Schriftliche Absagen: Sammeln Sie alle Absagen der Kitas als Beweismittel
- Bedarfsnachweis: Arbeitsvertrag, Ende der Elternzeit, Überschreitung geplanter Elternzeit
- Wirtschaftlichkeit: Kostengünstige alternative Betreuung wählen (keine Luxus-Kitas)
- Schadensminderungspflicht: Partner kann Betreuung nicht übernehmen, Teilzeit nicht möglich
Das steht einer Klage im Wege
- Zumutbarer Platz abgelehnt: Wohnortnahe Kita aus persönlichen Gründen (Erziehungskonzept) abgelehnt
- Zu späte Anmeldung: Kitaplatz nicht rechtzeitig beantragt
- Unwirtschaftliche Betreuung: Private Luxus-Einrichtung weit über Betreuungsbedarf hinaus
- Partner kann betreuen: Andere Elternteil ist zuhause oder könnte Betreuung übernehmen
- Keine Nachweise: Fehlende Absagen, Arbeitsverträge oder Belege
Selbstständige & Verdienstausfall
Auch Selbstständige können Verdienstausfall geltend machen! Sie müssen dokumentieren:
- •Welche Aufträge wegen Kinderbetreuung nicht angenommen werden konnten
- •Vergleich der Einnahmen: Zeiten ohne Kind vs. mit Kind
- •E-Mail-Verkehr mit Kunden über abgelehnte Aufträge
- •Umfang der Einschränkung der selbstständigen Tätigkeit
Tipp: Heben Sie jeden relevanten E-Mail-Verkehr und alle Dokumente auf, die als Beweis dienen könnten!
Wichtig: Kitaplatzklage hat Vorrang!
Wenn noch Aussicht auf einen Kitaplatz besteht, sollten Sie zuerst eine Kitaplatzklage (Eilverfahren) einleiten. Warum?
- Rentenbeiträge gehen verloren: Bei Verdienstausfall zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Diese Rentenansprüche werden bei Schadensersatz NICHT berücksichtigt!
- Gehaltssteigerungen: Mögliche Beförderungen und Gehaltsentwicklungen werden nicht vollständig ersetzt
- Karrierenachteile: Langfristige Nachteile für Karriere sind schwer bezifferbar
Optimal: Eilverfahren für Kitaplatz UND parallel Schadensersatz für vergangene Zeit einfordern!
So einfach funktioniert's
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Erstattung – in nur 3 einfachen Schritten

Formular
Sie haben finanziellen Schaden durch fehlenden Kitaplatz? Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Kontaktformular aus.

Ersteinschätzung
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail mit Schadenshöhe, Erfolgsaussichten und Kosten.

Lösung
Ob Verdienstausfall oder Betreuungskosten – unsere Anwälte fordern Ihren Schadensersatz ein.
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie
Bereiten Sie diese Unterlagen vor, um Ihre Schadensersatzforderung optimal zu dokumentieren
Grundlegende Nachweise
Schriftliche Kita-Absagen
Alle Absageschreiben der Kitas sammeln (E-Mail oder Brief)
Bedarfsanmeldung Jugendamt
Schriftlicher Nachweis, dass Sie Bedarf angemeldet haben
Arbeitgeberbescheinigung
Bestätigung über Elternzeit-Ende und geplante Arbeitszeit
Arbeitsvertrag
Mit Startdatum nach Elternzeit und vereinbarter Stundenzahl
Nachweis Überschreitung Elternzeit
Dokument vom Arbeitgeber über verlängerte Elternzeit
Schadens-Nachweise
Gehaltsabrechnungen
Letzten 6-12 Monate zur Berechnung Verdienstausfall
Rechnungen alternative Betreuung
Tagesmutter, Au-pair, Babysitter mit Überweisungsbelegen
Urlaubstage-Nachweis
Arbeitgeberbescheinigung für Kinderbetreuung verwendete Tage
Fahrtkosten-Belege
Fahrtenbuch oder Tankbelege für zu weit entfernten Platz
Bei Selbstständigen
Steuerbescheide, E-Mail-Verkehr mit Kunden, Einnahmen-Vergleich
Wichtiger Tipp: Dokumentation von Anfang an
Beginnen Sie sofort mit der Dokumentation! Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten. Heben Sie jeden E-Mail-Verkehr und jede Quittung auf, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sie brauchen werden.
Rechtliche Grundlagen: § 280 BGB
Ihr Schadensersatzanspruch bei Verletzung des Rechtsanspruchs auf Kitaplatz
Der Schadensersatzanspruch
§ 280 Abs. 1 BGB regelt: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
Gesetzestext § 280 Abs. 1 BGB:
"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
Voraussetzungen für Schadensersatz:
- Rechtsanspruch: Kind mind. 1 Jahr alt (§ 24 SGB VIII)
- Pflichtverletzung: Kommune stellt keinen Platz bereit
- Verschulden: Kommune handelte schuldhaft (Vermutung!)
- Schaden: Finanzieller Nachteil ist entstanden
- Kausalität: Schaden durch fehlenden Platz verursacht
Erstattungsfähige Schäden
- 1.
Verdienstausfall
Netto-Gehalt bei vollständiger/teilweiser Arbeitsunfähigkeit
- 2.
Alternative Betreuungskosten
Tagesmutter, Au-pair, Babysitter minus Kita-Gebühren
- 3.
Urlaubstage
Tagesgehalt für Kinderbetreuung verwendete Tage
- 4.
Fahrtkosten
Bei unzumutbar weiter Kita (über 30 Min.)
Beweislast
Die Kommune trägt die Beweislast dafür, dass sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Sie muss nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um einen Platz bereitzustellen.
- •Planungsfehler gehen zu Lasten der Kommune
- •Personalmangel ist kein Entlastungsgrund
- •Kapazitätsengpässe entlasten nicht
Steuerfrei nach § 3 Nr. 1 EStG
Schadensersatzzahlungen sind steuerfrei, da sie einen bereits erlittenen Schaden ausgleichen. Anders als Arbeitslohn unterliegen sie nicht der Einkommensteuer. Wichtig für Ihre Steuererklärung!
Außergerichtlich vs. Gerichtlich
Welcher Weg ist der beste für Sie?
| Kriterium | Außergerichtlich | Gerichtlich |
|---|---|---|
| Dauer | 2-4 Wochen | 6-12 Monate |
| Anwaltskosten | 800-1.200 € | 1.200-2.500 € |
| Erfolgsquote | 60-70% | 80-85% |
| Verhandlungsbasis | Kulanz der Kommune, Vermeidung Prozesskosten | Rechtskräftiges Urteil, vollstreckbar |
| Schadenshöhe | Oft niedriger (Vergleich) | Vollständiger Schaden |
| Kostenübernahme bei Erfolg | Teilweise | Kommune zahlt |
Unsere Empfehlung: Zuerst außergerichtlich
In den meisten Fällen empfehlen wir, zunächst den außergerichtlichen Weg zu versuchen:
- Schnellere Auszahlung (2-4 Wochen statt 6-12 Monate)
- Geringere Anwaltskosten (ca. 800-1.200 Euro)
- Bei Ablehnung können Sie immer noch klagen
- Viele Kommunen zahlen außergerichtlich, um Prozesskosten zu sparen
Zahlen & Fakten zum Schadensersatz
Warum sich die Durchsetzung Ihrer Ansprüche lohnt
Erfolgsquote
Schadensersatzforderungen erfolgreich
Monate Dauer
Bei gerichtlicher Durchsetzung
Durchschnitt
Typische Schadenshöhe
Steuerfrei
Keine Einkommensteuer
Typische Schadenshöhen im Überblick
Realistische Beträge basierend auf unserer Erfahrung
Verdienstausfall
8 Monate × 1.600€ = 12.800€
- Vollzeit-Ausfall
- Teilzeit-Reduktion
- Selbstständige
Alternative Betreuung
8 Monate × 1.200€ = 9.600€
- Tagesmutter-Kosten
- Au-pair-Kosten
- Babysitter-Kosten
Weitere Kosten
Urlaubstage + Fahrtkosten
- Urlaubstage
- Fahrtkosten
- Karrierenachteile
Erfolgreiche Schadensersatzfälle
Echte Fälle, echte Zahlungen – so haben wir Familien geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen
Familie K. aus München
Verdienstausfall • 8 Monate
Die Situation:
Mutter konnte nach Elternzeit nicht zurück in Vollzeit. 8 Monate Verdienstausfall 1.600€/Monat netto. Kommune bot keinen Platz trotz rechtzeitiger Anmeldung.
Unser Vorgehen:
- Außergerichtliche Geltendmachung bei Kommune
- Verdienstausfall detailliert berechnet
- Einigung nach 3 Wochen
Voller Verdienstausfall erstattet + Steuerfrei
Familie B. aus Hamburg
Alternative Betreuung • 8 Monate
Die Situation:
Beide Eltern berufstätig, private Tagesmutter für 1.500€/Monat engagiert. Kita hätte nur 300€/Monat gekostet. Differenz: 1.200€ pro Monat über 8 Monate.
Unser Vorgehen:
- Alle Rechnungen der Tagesmutter gesammelt
- Differenz zu Kita-Gebühren berechnet
- Gerichtliche Durchsetzung
Komplette Mehrkosten erstattet + Kommune zahlte Anwaltskosten (1.800€)
Familie T. aus Frankfurt
Urlaubstage + Fahrtkosten • 6 Monate
Die Situation:
25 Urlaubstage für Kinderbetreuung verwendet (2.720€). Platz 35 km entfernt - Fahrtkosten 6 Monate (1.480€). Gesamt: 4.200€ Schaden.
Unser Vorgehen:
- Arbeitgeberbescheinigung Urlaubstage
- Fahrtenbuch dokumentiert
- Außergerichtliche Einigung
Urlaubstage + Fahrtkosten vollständig erstattet
Ihre Schadensersatzforderung beginnt hier
Über 1.000 Familien haben bereits Schadensersatz erhalten. Warten Sie nicht länger – lassen Sie uns Ihre Ansprüche durchsetzen.
Kostenlose ErsteinschätzungDas sagt unsere Kundschaft über uns
Über 1.000 Familien erfolgreich beim Schadensersatz unterstützt
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Schadensersatz bei fehlendem Kitaplatz wissen müssen
Betreuungsbedarf können Sie nachweisen durch: 1. Bestätigung des Arbeitgebers über geplante Dauer der Elternzeit und vertraglich festgesetzte Arbeitszeit, 2. Arbeitsvertrag mit Startdatum nach Elternzeit, 3. Nachweis über Überschreitung der geplanten Elternzeit, 4. Bei Selbstständigen: Dokumentationen über Aufträge und Einnahmen in Zeiten ohne Kind, Vergleich der Einnahmen vor/nach Kind, E-Mail-Verkehr mit Kunden über abgelehnte Aufträge. Wichtig: Je besser Sie den Bedarf dokumentieren, desto höher Ihre Erfolgsaussichten!
Ratgeber Schadensersatz
Wissenswertes rund um Schadensersatz, § 280 BGB und Ihre Rechte





