Vom BGH anerkannt · Urteile vom 20.10.2016

Kein Kitaplatz, echter Schaden? Jetzt anwaltlich anmelden — Festpreis 149 €.

Verschobener Job-Wiedereinstieg, teure Tagesmutter, lange Fahrtwege: Wenn das Jugendamt trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz bereitstellt, haftet es — der BGH hat den Ersatz des Verdienstausfalls ausdrücklich anerkannt. Wir melden Ihre Ansprüche mit strukturierter Schadensaufstellung an.

  • Anmeldung binnen 48h
  • Festpreis 149 €
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Kita-Schadensersatz — 149 €

Festpreis, Anmeldung binnen 48h

  • Anwaltliche Anspruchsanmeldung beim Jugendamt
  • Strukturierte Schadensaufstellung aus Ihren Angaben
  • Begründung mit der BGH-Rechtsprechung
  • Zahlungsfrist + Vorbehalt künftiger Schäden
  • Digitale Vollmacht — unterschrieben in ca. 1 Minute
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Diese Schäden können Sie geltend machen

Grundlage: die BGH-Urteile vom 20.10.2016 (III ZR 278/15 u. a.) zur Amtshaftung des Jugendhilfeträgers.

PositionWas gilt
VerdienstausfallSie konnten wegen des fehlenden Platzes nicht oder nur reduziert arbeiten — der Netto-Ausfall ist ersatzfähig. Das ist der Kern der BGH-Rechtsprechung von 2016.
Mehrkosten ErsatzbetreuungTagesmutter, private Kita oder Babysitter: Die Differenz zu den Kosten eines öffentlichen Platzes können Sie geltend machen.
FahrtkostenWenn nur eine weiter entfernte Betreuung verfügbar war: notwendige Mehr-Fahrtkosten.
Künftige SchädenDie Anmeldung enthält einen ausdrücklichen Vorbehalt — läuft der Zustand weiter, wachsen Ihre Ansprüche mit.

Wichtig: Wir übernehmen ausschließlich Ihre Angaben und Nachweise — der prüfende Anwalt bewertet jede Position vor dem Versand.

So melden Sie Ihren Schaden an

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Schadenspositionen erfassen (10 Min.)

Im Online-Formular tragen Sie Ihre Positionen ein: Verdienstausfall, Mehrkosten für Tagesmutter oder private Betreuung, Fahrtkosten — Nachweise laden Sie einfach mit hoch.

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Anwaltlich geprüft — Anmeldung binnen 48h

Ein Anwalt prüft die Anspruchsanmeldung. Sie erhalten das Schreiben als PDF, signieren die Vollmacht digital — den Versand ans Jugendamt stimmen wir mit Ihnen ab.

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Anspruchsanmeldung — 149 € Festpreis

Ein anwaltliches Schreiben, das Ihre Forderung beziffert und beim Jugendamt anmeldet. Ideal, wenn Ihre Nachweise beisammen sind. Keine laufende Vertretung — zahlt der Träger nicht, übernehmen wir auf Wunsch die Klage.

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Durchsetzung inkl. Klage — kostenlose Ersteinschätzung

Hoher Schaden, komplexer Fall oder das Jugendamt blockt bereits? Dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos und übernehmen die komplette Durchsetzung — außergerichtlich und vor Gericht, inklusive Prüfung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Häufig gestellte Fragen

Habe ich wirklich Anspruch auf Schadensersatz?

Die Grundsatzfrage hat der Bundesgerichtshof 2016 zugunsten der Eltern entschieden (Urteile vom 20.10.2016, III ZR 278/15 u. a.): Stellt das Jugendamt trotz rechtzeitiger Bedarfsanmeldung keinen Platz bereit, verletzt es eine Amtspflicht, die auch die Eltern schützt — der Verdienstausfall ist ersatzfähig. Auf fehlende Kapazitäten kann sich der Träger grundsätzlich nicht berufen. Voraussetzung ist im Kern: rechtzeitige Anmeldung, kein zumutbares Platzangebot, nachweisbarer Schaden.

Was zählt als "rechtzeitige" Bedarfsanmeldung?

Das regeln die Kommunen unterschiedlich — üblich sind mehrere Monate Vorlauf (oft 3–6 Monate vor dem gewünschten Beginn, z. B. über das Kita-Portal Ihrer Stadt). Entscheidend ist, dass Sie die Anmeldung nachweisen können: Bestätigungs-E-Mail, Portal-Screenshot, Schriftwechsel. Im Formular laden Sie Ihre Nachweise direkt mit hoch; der prüfende Anwalt bewertet Ihre Ausgangslage.

Welche Beträge kann ich ansetzen?

Nur echte, belegbare Positionen: Netto-Verdienstausfall (z. B. verschobener Wiedereinstieg nach Elternzeit), die Mehrkosten einer Ersatzbetreuung gegenüber dem öffentlichen Platz und notwendige Fahrtkosten. Wichtig: ersparte Eigenbeiträge (der Kita-Beitrag, den Sie nicht gezahlt haben) werden gegengerechnet. Wir übernehmen ausschließlich Ihre Angaben — nichts wird geschätzt oder aufgerundet.

Was genau bekomme ich für 149 €?

Eine anwaltliche Anspruchsanmeldung an Ihr Jugendamt: Sachverhalt, rechtliche Begründung mit der BGH-Rechtsprechung, strukturierte Schadensaufstellung mit Ihren Positionen und eine Zahlungsfrist — plus Vorbehalt künftiger Schäden. Anwaltlich geprüft vor Auslieferung, digitale Vollmacht inklusive. Der Versand erfolgt in Abstimmung mit Ihnen.

Was passiert, wenn das Jugendamt ablehnt oder nicht zahlt?

Dann bleibt die gerichtliche Durchsetzung (Amtshaftungsklage). Die Anspruchsanmeldung ist dafür die richtige Vorstufe: Sie beziffert und dokumentiert Ihre Forderung. Für die Klage übernehmen wir Ihren Fall gern in die volle Vertretung — starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung, wir prüfen dann auch Rechtsschutzdeckung und Prozesskostenrisiko.

Verjähren meine Ansprüche?

Ja — Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab Kenntnis (§§ 195, 199 BGB). Wer den Verdienstausfall aus 2023/2024 noch geltend machen will, sollte nicht warten. Die Anspruchsanmeldung dokumentiert Ihre Forderung gegenüber dem Träger.

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Ihr Verdienstausfall ist kein Pech — er ist ein Anspruch.

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