Kein Kitaplatz trotz Rechtsanspruch? Wir vertreten Sie im Eilverfahren.
Anwaltliche Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes — zum Festpreis von 1.699 € für die Vertretung. Gerichtskosten rechnen Sie nach GKG direkt mit dem Gericht ab.
Fall schildern und prüfen lassenKein Online-Abschluss: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft, bevor ein Mandat entsteht.
Was der Festpreis umfasst
1.699 € Festpreis für die anwaltliche Vertretung im bezeichneten Eilverfahren.
- Prüfung Ihres Anspruchs auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII) und der Dringlichkeit
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht
- Korrespondenz mit Gericht, Jugendamt und Träger
- Begleitung bis zur Entscheidung über den Eilantrag
Was separat bleibt
Die Kosten des Gerichts rechnen Sie nach dem Gerichtskostengesetz direkt mit dem Gericht ab; sie stecken nicht im Festpreis. Ein Hauptsacheverfahren, eine Beschwerde oder andere nicht vereinbarte Folgetätigkeiten sind ebenfalls nicht enthalten. Einen bestimmten Verfahrensausgang können wir nicht zusichern — welche Aussichten Ihr Fall hat, sagen wir Ihnen vor der Mandatsannahme.
So läuft es ab
Bundesweit und digital — Sie müssen für den Eilantrag nicht vor Ort erscheinen.
Fall schildern
Sie beschreiben im Formular, wann Sie den Platz angemeldet haben, was das Amt geantwortet hat und ab wann Sie Betreuung brauchen. Unterlagen können Sie direkt hochladen.
Festpreis vor der Beauftragung
Der Festpreis von 1.699 € steht vor der Beauftragung. Die anwaltliche Prüfung beginnt mit dem Mandat. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt von der Police ab.
Eilantrag bei Gericht
Nach Mandatsannahme reichen wir den Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen bei dem zuständigen Verwaltungsgericht ein oder stimmen das weitere Vorgehen verbindlich mit Ihnen ab.
Die Bearbeitungsfrist beginnt erst nach vollständigem Intake, geklärter Vergütung und dokumentierter anwaltlicher Mandatsannahme.
Schildern Sie uns Ihren Fall
Wir sagen Ihnen, ob ein Eilverfahren in Ihrer Lage sinnvoll ist — und was es für Sie bedeutet, bevor Sie sich entscheiden. Die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren bleiben dabei gewahrt (§ 49b BRAO).
Zum Formular