Wie weit darf die Kita vom Wohnort entfernt sein?

Zuletzt aktualisiert am 13. März 2019

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Auch wenn man nach langer Suche endlich einen Kitaplatz ergattert hat, sind die Probleme meist noch lange nicht gelöst. Nicht selten ist die Kita weit vom Wohnort entfernt. Besonders in den Großstädten dauert es wegen des hohen Verkehrsaufkommens oft sehr lange, bis man endlich am Ziel ist. Aber auch auf dem Land kann der Weg zur Kita problematisch sein, beispielsweise wenn diese nur mit einem privaten Pkw erreichbar ist. Daher stellt sich die Frage, wie weit die Kita vom Wohnort entfernt sein darf.

Anfänglich betrachteten viele Gerichte eine Wegstrecke von maximal 5 km zwischen Wohnort und Kita für zumutbar. Diese Rechtsprechung ist jedoch inzwischen überholt. Die Gerichte sind nunmehr der Auffassung, dass derartige Pauschalisierungen bei der Prüfung der Entfernung nur Anhaltspunkte sein können. Für eine abschließende Beurteilung sind sie dagegen nicht ausreichend. Vielmehr beurteilen die Gerichte die Zumutbarkeit nun anhand des Einzelfalles.

Je nach Bundesland werden dabei etwas andere Kriterien zu Grunde gelegt. Im Folgenden wird daher die Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern näher erläutert.

Zumutbare Wegstrecke in Baden Württemberg

In einem Beschluss vom 08.12.2016 urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass neben der Entfernung auch zahlreiche andere Kriterien in die Bewertung einfließen müssen. Dazu zählen beispielsweise die zur Verfügung stehenden Transportmittel und die Nahverkehrsverbindungen. Beachtlich sind zudem die Aufgabenverteilung in der Familie, die Arbeitszeiten der Eltern und die Lage des Arbeitsplatzes. Als grobe Richtschnur gibt der Senat eine Dauer von 30 Minuten pro Weg an.

Zumutbare Wegstrecke in Bayern

Auch das Verwaltungsgericht München geht davon aus, dass ein Weg von 30 Minuten zur Kita zumutbar ist. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Elternteil anschließend weitere 30 Minuten benötigt, um von der Kita zum Arbeitsplatz zu gelangen. Wie lange Sie für Ihren Weg tatsächlich benötigen, sollten sie anhand von Verkehrs-Apps ermitteln.

In einer anderen Entscheidung wird betont, dass auch solche Betreuungsplätze zumutbar sein können, die weiter als 30 Minuten entfernt sind, dafür aber auf dem Arbeitsweg liegen.

Das Verwaltungsgerichts München weist außerdem darauf hin, dass die Betreuung der Kinder zunächst den Eltern obliegt. Die Eltern hätten daher die Pflicht, im Rahmen der Berufsausübung auf die Kinderbetreuung Rücksicht zu nehmen.

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Zumutbare Wegstrecke in Berlin

Nach Auffassung des OLG Berlin ist ein Betreuungsplatz zumutbar, wenn er in weniger als einer halben Stunde erreicht werden kann oder auf der Wegstrecke der Eltern liegt. Im zweiten Fall kommt es darauf an, wie groß die Differenz zwischen der Dauer des Arbeitsweges mit und ohne Zwischenstopp ist. Je größer die Differenz desto eher ist der Betreuungsplatz unzumutbar.

Zumutbare Wegstrecke in Sachsen

Das OVG Sachsen hält eine Erreichbarkeit des Betreuungsplatzes in maximal 30 Minuten für angemessen. Eine Überschreitung dieser Dauer sei ein Hinweis darauf, dass der Betreuungsplatz nicht bedarfsgerecht ist. Bei Fahrten mit dem Pkw ist zu berücksichtigen, zu welcher Uhrzeit die Fahrt stattfinden soll. Grund dafür sind die wegen der Verkehrslage stark variierenden Fahrzeiten.

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In einer anderen Entscheidung wird betont, dass auch solche Betreuungsplätze zumutbar sein können, die weiter als 30 Minuten entfernt sind, dafür aber auf dem Arbeitsweg liegen.

Das Verwaltungsgerichts München weist außerdem darauf hin, dass die Betreuung der Kinder  zunächst den Eltern obliegt. Die Eltern hätten daher die Pflicht, im Rahmen der Berufsausübung auf die Kinderbetreuung Rücksicht zu nehmen.

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