Die Kitaplatz Klage – Beispiel Berlin

Zuletzt aktualisiert am 18. März 2018

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Was viele nicht wissen: Bereits seit 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita für ihre 1-3jährigen Kinder. Doch vor allem in Großstädten, wie Bremen oder Berlin, herrscht eine riesige Betreuungslücke. Viele Kinder erhalten keinen Kitaplatz. Eltern haben die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Betreuung einzuklagen. Die Rechtsprechung unterstützt dieses Verhalten.

Kitaplatz

Die meisten Eltern denken, sie sind früh dran, wenn sie sich kurz nach der Geburt um einen Kitaplatz kümmern. Es hat sich vielerorts rumgesprochen, dass es nicht einfach ist, einen Kitaplatz zu bekommen. Daher verschiebt sich auch die Antragstellung. Immer mehr Eltern informieren eine Kita bereits kurz nach Kenntnis von der Schwangerschaft. Manchmal weiß die Kita sogar eher vom Nachwuchs als der eigene Partner.

Doch der Stress hört da nicht auf. Eltern führen hunderte Telefonate, schreiben Mails und gehen bei Kitas, Tagesmüttern und beim Jugendamt vorsprechen. Damit haben sie aber nicht automatisch einen Platz. Verzweifelte Eltern wissen oft nicht weiter. Entweder man bekommt einen Platz, kommt auf die Warteliste oder bekommt erklärt, dass “die Listen komplett geschlossen sind”.

Friedrichshain-Kreuzberg ist dicht

Gerade in den beliebten Berliner Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg (Pankow) ist die Situation besonders drastisch. Hier wohnen viele Zugezogene, die kreative und schaffende Mittelschicht, die sich der Berliner Senat so gewünscht hat. Leider wurde nicht bedacht, dass die jungen Neu-Berliner vielleicht auch eine Familie gründen wollen. Und so wurde der Ausbau an Kitaplätzen – wie so vieles in der Stadt – komplett verschlafen.

Ohne Kitaplatz haben Eltern Schwierigkeiten mit dem Beruf. Aber auch die Kinder verpassen die Chancen bereits früh Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. Weil viele zukünftige Eltern sich leider noch wenig Gedanken machen über Nahwuchs und Kitaplätze, bleibt eine politische Trendwende vorerst aus.

Klagerecht

Doch auch wenn das Land Berlin beim Kitaausbau völlig versagt hat, heißt das nicht, dass Eltern keinen Anspruch auf einen Kitaplatz hätten. Im Gegenteil: Seit 2013 können Eltern diesen Platz einklagen. Immer mehr frustrierte Eltern entscheiden sich für diesen Weg. Denn eine Klage ist nichts ehrenrühriges. Der Senat hätte Abhilfe schaffen können, hat sich aber lieber um unfertige Flughäfen gekümmert. Daher haben Eltern jetzt jedes Recht, ihre Kitaplätze klageweise durchzusetzen.

Gerade für Mütter ist die Situation besoners perfide. Anders als noch in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts, wollen Frauen eben auch arbeiten können. Doch ohne Kitaplatz begibt man sich auf eine Zeitreise ins Hausfrauen-Dasein. Da helfen auch alle Gleichberechtigungsfloskeln des Senats nicht. In Wirklichkeit war es der Berliner Regierung völlig bewusst, welche Regression die Rechte von Frauen damit nehmen würden. Es war aber schlicht egal.

Daher können alle Mütter und alle Väter nur ermutigt werden, für Ihr Kind den Kitaplatz einzuklagen. Bundesweit machen sich immer mehr Eltern auf diesen Weg.

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Rechtsprechung unterstützt Vorgehen

Bislang haben Eltern vor allem Ersatzansprüche erhalten. Zum Beispiel konnte man gerichtlich den Ersatz des Verdienstausfalls geltend machen. Oder die Mehraufwendungen kassieren, die man bei der Kinderbetreuung hatte (z.B. Babysitter, Tagesmutter).

Doch das hat sich geändert. Inzwischen urteilen immer mehr höhere Gerichte, dass der Kitaplatzanspruch nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht. Wenn Eltern den Anspruch haben, dann können sie ihn auch durchsetzen. Ein Land oder eine Stadt kann somit darauf verklagt werden, mehr Plätze zu schaffen. Das ist neu und es wirkt. Die Oberverwaltungsgerichte bestätigen diesen neuen Weg und die Information sickert überall durch.

Ohne Kitaplatz haben Eltern Schwierigkeiten mit dem Beruf. Aber auch die Kinder verpassen die Chancen bereits früh Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. Weil viele zukünftige Eltern sich leider noch wenig Gedanken machen über Nahwuchs und Kitaplätze, bleibt eine politische Trendwende vorerst aus.

Berliner Senat reagiert verzweifelt

Im Dezember gab das Land Berlin eine Erklärung ab. Darin erklärte der Senat, dass er ein Interesse habe, den Rechtsanspruch der Eltern durchzusetzen. Zwar liegt die Betreuungsquote in Berlin mit 45% über dem Bundesdurchschnitt. Doch mit knapp 15% existiert eine besonders deutliche Betreuungslücke. Der Kitabau stagniert, stattdessen werden weiter Büros und Hotels gebaut. Die Absichtserklärung des Senats kann nur als politisches Täuschungsmanöver gewertet werden. Auch hier sollten Klagen dem Land Beine machen.

Zukunft ungewiss

Selbst wenn der Senat die Absicht hätte, mehr Kitaplätze zu bauen: Es fehlen ausgebildete Erzieher*innen und auf dem Arbeitsmarkt gibt es kaum mehr welche. Auch gibt es keine Gebäude, die genutzt werden könnten. Der Senat hat vor Verzweiflung ein “Schnellbauprogramm” gestartet: Modul-Kitas mit Fertigbauteilen. Doch die anvisierten 1500 zusätzlichen Plätze sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie können den Mangel kaum lindern. Es wird abzuwarten sein, wie sich der Ausbau entwickelt.

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Gerade für Mütter ist die Situation besoners perfide. Anders als noch in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts, wollen Frauen eben auch arbeiten können. Doch ohne Kitaplatz begibt man sich auf eine Zeitreise ins Hausfrauen-Dasein. Da helfen auch alle Gleichberechtigungsfloskeln des Senats nicht. In Wirklichkeit war es der Berliner Regierung völlig bewusst, welche Regression die Rechte von Frauen damit nehmen würden. Es war aber schlicht egal.

Daher können alle Mütter und alle Väter nur ermutigt werden, für Ihr Kind den Kitaplatz einzuklagen. Bundesweit machen sich immer mehr Eltern auf diesen Weg.

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